Neue Krebsfrüh-erkennungs- Richtlinie ab 1. Januar 2020
Zu einer guten und umfassenden gesundheitlichen Versorgung gehört auch die Früherkennung von schweren Erkrankungen. Werden diese frühzeitig, also möglichst noch vor oder bei ihrer Entwicklung erkannt, können schwere Krankheitsverläufe in vielen Fällen verhindert werden.
Gebärmutterhalskrebs ist eine häufige Krebserkrankung bei Frauen. Aus diesem Grund gibt es auch für diese Erkrankung schon seit vielen Jahren eine erfolgreiche Früherkennungsuntersuchung. Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit Veränderungen beschlossen, welche zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind.
Persönliche Einladung
Ab dem 01.01.2020 erhalten Frauen zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre eine Einladung zur kostenlosen Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Diese Einladung versendet Ihre Krankenkasse. Durch die regelmäßige Teilnahme an der Früherkennung kann das Erkrankungsrisiko für Gebärmutterhalskrebs gesenkt werden. Es können Krebsvorstufen entdeckt und behandelt werden, bevor Krebs entsteht.
Änderung in der Früherkennungsuntersuchung
Neben der Einladung beinhaltet das neue Gebärmutterhalskrebs-Screening eine weitere Änderung:
Frauen ab 35 Jahren wird alle drei Jahre eine kombinierte Früherkennungsuntersuchung angeboten. Zusätzlich zum bisherigen Pap-Abstrich wird ein HPV-Test durchgeführt. Für beide Tests werden Abstriche von der Muttermundsoberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal entnommen.
Die jährliche Vorsorge durch Ihren Frauenarzt bezüglich der Krebsfrüherkennung von Gebärmutter, Eierstöcken, des gesamten Intimbereiches und der Brust (ab 30 Jahren) bleibt für alle Frauen erhalten. Weiterhin erhalten Frauen zwischen 20 und 34 Jahren wie gewohnt jährlich einen Pap-Abstrich.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!